+49 8151 22 74 (Versicherung & Vorsorge) +49 8151 28 18 1 (Immobilien) info@finanzplan-starnberg.de

Fahrerschutz – wie hoch ist Ihre eigene Selbstbeteiligung?

von | Okt 3, 2017 | Kfz

In der Teil- oder Vollkaskoversicherung vereinbart man zur Beitragsersparnis sinnvoller Weise in der Regel eine Selbstbeteiligung, z.B. 150,- oder 300,- EUR. 

Für Schäden, die Dritten als Beifahrer bzw. Insassen des eigenen Fahrzeugs oder aber anderen Verkehrsteilnehmern entstehen und der Fahrer haftet, greift die obligatorische KFZ-Haftpflichtversicherung. 

Wie hoch ist Ihr Eigenbehalt, wenn Ihnen bei einem Verkehrsunfall selbst etwas zustößt und kein Unfallgegner haftbar ist? Alle Leistungen, die üblicher Weise eine gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Invaliditätsrentenansprüche u.a.m. sind nicht oder nur teilweise durch gesetzliche oder private Versicherungen gedeckt.

Die Lösung: Die Fahrerschutz-Versicherung der VHV übernimmt die Kosten, als ob Sie auf dem Beifahrersitz gesessen wären. D.h., Sie werden genauso entschädigt wie ein Dritter, der Ansprüche gegen Sie geltend machen könnte. Das Ganze für einen geringen Aufpreis auf Ihre Haftpflichtdeckung.

Fragen Sie nach der Fahrerschutz-Versicherung und streichen Sie Ihre Selbstbeteiligung! Ein kurzes Erklärvideo finden Sie hier.